Gebrauchtwagen unfallschaden wertminderung
Unfallschäden sorgen für eine Wertminderung Deines Autos – selbst nach einer Reparatur. So berechnest Du die Wertminderung nach einem Unfall. Vergleiche & Rechner.Wertminderung – Was das Auto nach dem Unfall weiter wert ist
Wann haben Sie einen Ausgleichsanspruch bezüglich die Wertminderung?
Im Jahr 2016 registrierten die Behörden zirka 2,6 Millionen Verkehrsunfälle. Bei den meisten entstand glücklicherweise nur ein vergleichsweise geringer Sachschaden.
Finanziell können aber schon solch kleine Blechschäden für den ein oder anderen Fahrer zu einem größeren Problem werden, denn eine Wertminderung ist nach dem Unfall stets gegeben.
Was genau aber bedeutet ein sogenannter merkantiler Minderwert (kaufmännischer Schaden)? Wie können Sie den am Fahrzeug erlittenen Wertverlust nach dem Unfall ermitteln? Und wer gleicht diesen Summe am Ende eigentlich aus? Erfahren Sie im Folgenden mehr zum Thema.
FAQ: Wertminderung
Wird ein Fahrzeug bei einem Unfall beschmutzt, wirkt sich dies auf dessen Wert aus. Einer gewisser Wertverlust liegt meist auch trotz fachmännischer Reparieren vor.
Für ein Kfz-Gutachten können Sachverständige verschiedene Formeln für die Berechnung der Wertminderung nutzen. Abhängig vom Fahrzeugalter oder der Laufleistung lassen sich meist 0 bis 30 Prozent der Reparaturkosten als Wertminderung veranschlagen.
Unter bestimmten Umständen kann die gegnerische Versicherung einen Ausgleich der Wertminderung verweigern. Wann dies der Fall ist, lesen Sie hier.
Wie hoch ist die Wertminderung, das durch den Unfall entstand?
Jeder Unfallschaden bedeutet eine Wertminderung am Kfz. Schon ein kleiner Auffahrunfall im städtischen Verkehr zur Rushhour mit daraus resultierenden Dellen im Heck oder der Front genügt, um den originalen. Wert des Fahrzeuges teils erheblich herabzusetzen.
Für den Träger selbst scheint sich daraus zunächst noch kein großes Problem zu ergeben. Die meisten Schäden lassen selbst reparieren, sodass das Fahrzeug schon bald wieder fahrtüchtig ist. Die Reparaturkosten erhält der Geschädigte von die Haftpflicht des Unfallverursachers erstattet.
Eigentlich kommt die Wertminderung, das bei dem Unfall am Fahrzeug entstand, erst dann wirklich zum Tragen, wenn die Halter ihr vorbeschädigtes Kfz wieder veräußern wollen, denn: Die Wertminderung bei einem Unfallwagen ist teils erheblich, sodass sich die Verkaufserlös maßgeblich verringern kann. Es handelt sich also um einen kaufmännischen Anspruch, der deshalb auch oft als merkantile Wertminderung bezeichnet wird.
Aus diesem Grund können Geschädigte nach einem Verkehrsunfall neben zahlreichen anderen Schadensersatzforderungen in der Schadenregulierung auch die Wertminderung gegenüber die gegnerischen Haftpflicht geltend machen. Der merkantile Minderwert soll als Zukunftsschaden ausgeglichen werden und so den an erwartenden geringeren Verkaufserlös abfangen.
Berechnung der Wertminderung
Um die Wertminderung zu berechnen, stehen den Gutachtern unterschiedliche Formeln zur Verfügung. Eine einheitliche Regelung hierzu existiert nicht. Basis der Berechnung sind die tatsächlichen Reparaturkosten. In Abhängigkeit vom Fahrzeugalter oder dessen Laufleistung kann von diesem Betrag ein Wert von 0 bis 30 Prozent von den Reparaturkosten für die durch den Unfallfolge erlittene Wertminderung veranschlagt werden.
Diese Berechnungen müssen Sie als Laie jedoch nicht selbst vornehmen. In aller Regel ermittelt der zuständige Sachverständige im Rahmen des Schadensgutachtensdie Wertminderung am Auto gleich mit. Folgende Formeln und Modelle können die Kfz-Gutachter hierfür heranziehen:
- Bremer Formel
- Hamburger Modell
- Schweizer Formel
- Berechnung nach Sahm/Ruhkopf
- u. v. m.
Muss die Versicherung das Wertminderung immer ausgleichen?
Nicht in jedem Fall ist das gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung dazu verpflichtet, die für die Wertminderung geltend gemachten Beträge im Zuge der Schadensregulierung auszugleichen. Sind Sie unverschuldet in den Unfall geraten, können Sie die gegnerische Haftpflicht zwar für die Steuerung belangen. Dabei führen aber viele Wege nach Rom.
In folgenden Fällen kann die gegnerische Haftpflichtversicherung den Ausgleich der durch den Unfall erlittenen Wertminderung am Fahrzeug verweigern:
- Der Unfallwagen hat bereits ein fortgeschrittenes Fahrzeugalter erreicht bzw. schon eine höhere Laufleistung vorzuweisen. Kann das Fahrzeug nicht mehr als weitgehend neuwertig gelten, ist auch eine Wertminderung unwahrscheinlicher. Als Grenze werden etwa ein Fahrzeugalter von über fünf Jahren oder eine Laufleistung von über 100.000 Kilometern genannt – das kann sich aber je nach Quelle unterscheiden.
- Handelte es sich nur um unerhebliche Blechschäden (Bagatellschäden), ist die Ausgleich der Wertminderung ebenfalls oft unwahrscheinlich.
- Wollen Sie den Schaden fiktiv auf Grundlage des vorliegenden Schadensgutachtens regulieren lassen, ist die Wertminderung ebenfalls gestrichen. Dies kann nur bei Abrechnung auf Grundlage der realen Reparaturkosten erfolgen, die ja die Basis für die Berechnung vom Minderwert darstellen.
Für Laien ist es nicht einfach, sich in dem Dickicht der Schadenregulierung zurechtzufinden. Vielen ist nicht klar, welche Ansprüche sie wann geltend machen können. Aus diesem Grund empfiehlt es selbst immer, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren. Dieser kann Sie bei der Regulierung unterstützen und das Kommunikation mit dem vermeintlich übermächtigen Gegner übernehmen. Für Geschädigte ist dieser rechtliche Beistand sogar nicht mittels zusätzlichen Kosten verbunden, da die Haftpflicht des Unfallverursachers auch für die Anwaltskosten aufkommen muss.
Über den Autor
Jana studierte an der Uni Greifswald Germanistik, Weltanschauung und Englische Literaturwissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.
Loading...