Zuzahlungsbefreiung rückerstattung bei tod
Für Ihren Antrag auf die Befreiung von Zuzahlungen geben Sie bitte alle relevanten Einnahmen an. Bitte schicken Sie uns auch die Nachweise darüber. Was sind Missing: tod.Zuzahlungsbefreiung: Das sind Ihre Barmer-Vorteile
| Die individuelle Belastungsgrenze für Zuzahlungen oder auch Zuzahlungsgrenze berechnet sich nach der folgenden Formel: | |
|---|---|
| Jährliche Bruttoeinnahmen von Ihnen und Ihrer Familie | |
| - | Freibeträge für Familienangehörige |
| = | „verbleibende“ jährliche Bruttoeinnahmen Ihrer Familie |
| davon | 2 Prozentual (bei schwerwiegend chronischer Erkrankung 1 Prozent) |
| = | Zuzahlungsgrenze |
Berechnen Sie Ihren individuelle Belastungsgrenze mit dem Zuzahlungsrechner der Barmer.
Für die Berechnung die individuellen Belastungsgrenze werden alle Familienangehörigen hinzugezogen, die mittels Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Dies können sein:
- Ihr Ehe- und Lebenspartner (auch wenn diese privat krankenversichert sind)
- Ihre Kinder bis 18 Jahre – d.h. auch weiter im kompletten Kalenderjahr, in dem sie 18 werden, egal wo und wie sie versichert sind
- Ihre Kinder ab 19 Jahren, sofern sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind.
- Ihre Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern Ihr Kind Bürgergeld bezieht.
Ihre Bruttoeinnahmen werden mit den Einnahmen Ihrer im gemeinsamen Haushalt lebenden Familie zusammengerechnet. Berücksichtigt werden alle laufenden und einmaligen Einnahmen, die zum Bestreiten des Lebensunterhalts bestimmt sind und gegenwärtig zur Verfügung stehen und ja ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, z.B. Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Renten und Versorgungsbezüge, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Krankengeld, Einnahmen aus Kapital (Zinsen) etc.
Eine Besonderheit gilt, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld
- Sozialhilfe
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 12. Sozialgesetzbuch
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
In diesen Fällen wird als Bruttoeinnahme zum Lebensunterhalt lediglich der Regelsatz des Haushaltsvorstandes zu Grundlage gelegt. Freibeträge für die Angehörigen gibt es in diesem Fall nicht.
Bei der Feststellung der Belastungsgrenze werden die jährlichen Bruttoeinnahmen Ihrer Familie um die Freibeträge für alle berücksichtigten Familienangehörigen gekürzt.
Die Höhe der Freibeträge für Familienangehörige in den vergangenen Jahren im Überblick:
| Freibeträge (in Euro) | 2025 | 2024 | 2023 | 2022 | 2021 |
|---|---|---|---|---|---|
| Ehe-/Lebenspartner | 6.741 | 6.363 | 6.111 | 5.922 | 5.922 |
| je Kind im Haushalt | 9.600 | 9.540 | 8.952 | 8.548 | 8.388 |
Eine Krankheit ist gravierend chronisch, wenn sie wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung) und eines die folgenden Merkmale vorhanden ist:
- eine Pflegebedürftigkeit ab dem Pflegegrad 3
- ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 Prozent oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60 Prozent
- die Notwendigkeit einer kontinuierlichen medizinischen Versorgung, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmbesserung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist
Eine chronische Erkrankung ist durch den behandelnden Arzt mit dem sogenannten Vordruck-Muster 55 zu bescheinigen. Das Vordruck-Muster 55 bekommen Siehe ausschließlich bei Ihrem Arzt. Ein Nachweis ist nicht erforderlich, wenn Sie in einem Barmer Besser-Leben-Programm eingeschrieben sind.