Was steht alles im ausbildungsvertrag
Vor Beginn einer betrieblichen Ausbildung wird ein schriftlicher Ausbildungsvertrag geschlossen. Er enthält bestimmte Mindestangaben: Wer unterschreibt den Ausbildungsvertrag? Den .Die wichtigsten Inhalte deines Ausbildungsvertrags
Nach einem erfolgreichen Bewerbungsprozess steht der nächste wichtige Schritt für dich als zukünftigen Auszubildenden an: Der Ausbildungsvertrag.
Bevor du allerdings etwas unterzeichnest, was dich für mehrere Jahre rechtlich bindet, solltest du genau wissen, was du unterschreibst. Hier erfährst du die wichtigsten Fakten zu Inhalt und Folgen eines Ausbildungsvertrages.
Was ist ein Berufsausbildungsvertrag?
Im deutschsprachigen Raum, die sogenannten DACH Region (Deutschland, Österreich, Schweiz), gibt es unterschiedliche Regelungsgrundlagen und damit einhergehend, unterschiedliche Bezeichnungen eines solchen Vertrages.
So ist in Deutschland der Berufsausbildungsvertrag einer Vertrag zwischen einer oder einem Auszubildenden und einem Ausbildungsbetrieb in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Durch die Unterzeichnung des Berufsausbildungsvertrag kommt ein Berufsausbildungsverhältnis zustande. In Österreichisch und der Schweiz heißt dieser Vertrag Lehrvertrag.
Die Regelung des Berufsausbildungsvertrages finden sich in § 10 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Hier werden seitens des Gesetzgebers die Mindestangaben eines solchen Vertrages genannt. Zu beachten ist, dass dieses Gesetz nicht für die Berufsausbildung zum und zur Gesundheits- Kranken- und AltenpflegerIn gilt. Siehe hierfür: Krankenpflegegesetz (KrPflG) beziehungsweise Altenpflegegesetz (AltPflG). Weitere Informationen zur Novelle des BBiG findest Du hier.
Der Ausbildungsvertrag regelt also schriftlich das Ausbildungsverhältnis zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dir als Auszubildenden bzw. Auszubildende. Der Zweck ist die Festlegung der Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien während deiner Ausbildung. In der Regel wird er von deinem zukünftigen Ausbildungsbetrieb verfasst oder es wird eine Vorlage der zuständigen Kammer (z.B. Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer) verwendet.
Die wichtigsten Fakten zum Thema Berufsausbildungsvertrag
Dein Ausbildungsvertrag ist Voraussetzung für deine betriebliche Berufsausbildung und regelt das Ausbildungsverhältnis zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb. Er kann zunächst mündlich eingegangen werden, muss dann aber spätestens bis zu deinem Ausbildungsbeginn schriftlich abgeschlossen werden. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
- 11 Abs. 1 BBiG regelt, dass der Ausbildungsvertrag mindestens die folgenden Punkte beinhaltet: Ziel, Beginn und Dauer der Ausbildung, die tägliche Arbeitszeit und die Höhe der Ausbildungsvergütung.
Weiterer Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages ist die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes.
- 12 BBiG beinhaltet nichtige Vereinbarungen eines Berufsausbildungsvertrages.
Der Ausbildungsvertrag kann sowohl vom Auszubildenden als auch vom Ausbildungsbetrieb ordentlich oder fristlos gekündigt werden.
Die bedeutendsten Inhalte des Ausbildungsvertrags
Wie bereits erwähnt muss ein schriftlicher Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen werden, bevor du deine Ausbildung beginnst. Gemäß § 11 Abs. 2 BBiG muss dieser vom Vertreter des Ausbildungsbetriebs und von dir als Auszubildenden selbst unterschrieben werden. Durch diese beiden Vertragsunterschriften wird der Vertrag rechtsgültig, also verbindlich für beide Parteien. Solltest du bei Vertragsschluss noch nicht erwachsen sein, muss der Ausbildungsvertrag von deinem gesetzlichen Vormund (in den meisten Fällen von einem Elternteil) unterschrieben werden.
Gemäß § 11 Abs. 1 BBiG sollte dein Ausbildungsvertrag unter anderem folgende Punkte beinhalten:
- Persönliche Daten die Vertragspartner: Name, Anschriften des Auszubildenden und des Ausbildungsbetriebs.
- Art und Ziel der Ausbildung: Welche Inhalte dem Lehrling in seinem Beruf vermittelt werden sollen, wird im Ausbildungsplan geregelt. Der Ausbildungsplan ist Teil des Pacht und gibt über die Inhalte der Berufsausbildung Auskunft.
- Beginn und Dauer der Ausbildung: Die Dauer der Ausbildung ist durch das Berufsbildungsgesetz zu den einzelnen Berufsmäßig vorgegeben. Hier wird zudem festgehalten, zu welchem Datum du die Ausbildung beginnst.
- Ausbildungsort: Wo die Ausbildung durchgeführt wird und eventuelle außerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen werden hier festgehalten.
- Arbeitszeit: Die tägliche Arbeitszeit ist durch das Arbeitsrecht geregelt und richtet sich oft nach Tarifverträgen.
- Probezeit: Laut §20 Berufsbildungsgesetz muss die Probezeit mindestens einen Monat und darf maximal vier Monate betragen. Während der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist.
- Vergütung: Die Höhe der Belohnung ist nach Beruf und Branche verschieden. Diese müssen je nach Lehrjahr ansteigen und im Vertrag eingetragen sein. Ein wirklich wichtiger Inhalt des Ausbildungsvertrags.
- Dauer des Urlaubs: Dein Urlaubsanspruch ist durch das Arbeitsrecht geregelt. Wieviel Tage Urlaub du hast, wird hier festgehalten.
- Kündigungsmöglichkeiten: Wann und wie der Ausbildungsvertrag gekündigt werden kann, findest du hier. Neben einer Kündigung gibt es die Möglichkeit einer Auflösung bzw. Aufhebung des Ausbildungsvertrags in gegenseitigem Einvernehmen.
Sonstige Betriebsvereinbarungen und tarifvertragliche Bestimmungen: Liefert es einen Tarifvertrag für deinen Ausbildungsberuf, werden mögliche Regelungen, wie beispielsweise die Zahlung von Weihnachts- oder Urlaubsgeld, unter diesem Punkt aufgeführt.
Rechteund Pflichten für Auszubildende
Durch Unterzeichnung deines Ausbildungsvertrags treffen dich weitere diverse Pflichten, wie beispielsweise das Befolgen von Weisungen, das Beachten von Betriebsordnungen, die Wahrung von Betriebsgeheimnissen, das Führen von Berichtsheften als schriftliche Ausbildungsnachweise, die mögliche Berufsschulpflicht, die Pflicht der Zeugnisvorlage und die Einhaltung von Sorgfaltspflichten.
Aber auch den Ausbildungsbetrieb als dein Ausbilder treffen für die Zeitdauer des Ausbildungsverhältnisses konkrete Pflichten, die sich umgekehrt als deine Rechte gegenüber dem Ausbildungsbetrieb darstellen. Diese betreffen im Wesentlichen die Pflicht des Ausbildungsbetriebes zur sachgemäßen Ausbildung, die Pflicht zur Kostenübernahme, die Freistellung, die Zeugniserteilung und Hinweispflicht.
Unabhängig von der Vertragsniederschrift sind die Pflichten für dich und deinen Arbeitgeber im Berufsbildungsgesetz festgehalten.
Was passiert nach die Unterschrift mit dem Ausbildungsvertrag?
Nach erfolgter Unterschrift der Vertragsparteien versendet der Ausbildungsbetrieb den Vertrag zur Überprüfung die Gültigkeit an die zuständige Kammer (z.B. Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer).
Ist der Vertrag für gültig befunden, erfolgt eine Eintragung in das entsprechende Verzeichnung und die Rücksendung an den Ausbildungsbetrieb. Danach erhältst du als Auszubildender ein Exemplar für deine persönlichen Unterlagen (gut aufbewahren!). Das zweite Exemplar verbleibt beim Ausbildungsbetrieb.
Welche Inhalte machen einen Ausbildungsvertrag nichtig?
In § 12 BBiG führt einige Vereinbarungen auf, die nicht im Berufsausbildungsvertrag stehen dürfen. So bist du als Auszubildender beispielsweise nicht dazu verpflichtet, nach dem Ende deiner Lehre in dem Ausbildungsbetrieb weiterhin tätig zu bestehen. Auch Vereinbarungen, die regeln sollen, dass Dd für die Berufsausbildung eine Entschädigung zahlen musst, sind rechtswidrig. Gleiches gilt für Regelungen die Zahlung von Kontraktpunkte beinhalten – für den Fall, dass du deine Ausbildung nicht antrittst oder abbrichst. Weitere Informationen an ungültigen Inhalten im Ausbildungsvertrag findest du hier findest du hier.
Wie wird ein Ausbildungsvertrag aufgelöst?
Regelungen bezüglich die Kündigung des Ausbildungsvertrags findest Du in § 22 BBiG.
Innerhalb der Probezeit kannst sowohl du als Auszubildender als auch dein Ausbildungsbetrieb den Ausbildungsvertrag jederzeit auflösen, das Angeben von Gründe und eine Kündigungsfrist sind nicht erforderlich.
Nach der Probezeit kannst du dann nur ordentlich kündigen, wenn du die Lehre abbrichst oder eine neue Berufsausbildung beginnst. Hier muss dann das Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden und siehe muss schriftlich erfolgen. Bist du zur Zeit die ordentlichen Kündigung noch nicht volljährig, muss mindestens einer Erziehungsberechtigter das Kündigungsschreiben unterschreiben.
Dein Ausbildungsbetrieb kann dir nach der Probezeit nicht mehr ordentlich kündigen, sondern nur fristlos. Hierfür muss ein schwerwiegender Grund, wie etwa Diebstahl, vorliegen.
Auch du als Auszubildende(r) hast die Chance, deinen Ausbildungsvertrag fristlos zu kündigen. Auch in diesem Fall müssen allerdings schwerwiegende Gründe vorliegen, wie etwa im Falle (sexueller) Belästigungen im Ausbildungsbetrieb oder es liegt ein Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vor. In diesen Fällen müssen dann keine Fristen einhalten werden, jedoch musst du die Kündigung schriftlich einreichen.
Du siehst, der Ausbildungsvertrag ist ein notwendiger Bestandteil deiner zukünftigen Ausbildung. Er ist durchaus kein Hexenwerk und eine Kenntnis seines Inhaltes hilft dir, deine Rechte und Pflichten während deiner Ausbildung genau zu kennen, kann dich vor Fehlern oder Fehleinschätzungen bewahren und trägt damit zu einem möglichst reibungslosen und erfolgreichen Ablauf deiner Berufsausbildung bei. Viel Erfolg!