Code 111 motorräder

Der Code 111 ist eine Ergänzung Ihres Autoführerscheins (B-Schein) und ermöglicht es Ihnen, Roller und Motorräder bis 125 ccm zu fahren. Sie müssen mindestens 5 Jahre ununterbrochen .

B-Führerschein Code 111

125er Motorräder mit B-Schein

Wer den Führerschein der Top B hat und in den Motorrad Fahrgenuss kommen möchte, kann das mit dem sogenannten Code 111 im Führerschein machen. Ohne Prüfung!

Was darf gefahren werden?

Motorräder mit max. 125ccm und 11 kW

Voraussetzungen

  • mind. fünf Jahre ununterbrochener Besitz des B-Führerscheins
  • keine Probezeit mehr
  • 6 praktische Fahrübungen (Ausbildung)
  • Code 111 im Führerschein
    (dazu wird immer eine neue Scheckkarte angefertigt, vorher darf nicht gefahren werden!)
Die praktische Fahrausbildung kann in einer Fahrschule oder bei einem Autofahrerclub absolviert werden. Eine Prüfung ist nicht notwendig.

Schwerpunkte der Ausbildung
  • Anfahren und Kreis fahren
  • Slalom mit Handling-Kontrolle
  • Bremstechnik
  • Kurventechnik und Notbremsübungen
  • Langsam fahren
Ausbildungskosten* bei Fahrschulen
ca. 180 - 250 Euro

bei Autofahrerclubs
ARBÖ: 210 Euro (exkl. Leihmotorrad)
ÖAMTC: 248 Euro

Behördliche Kosten
Neuausstellung Führerschein: 49,50 Euro

Gesamt-Kosten*

ca. 230 – 300 Euro


* Die Kosten für die Führerscheinerweiterung (Code 111) sind von mehreren Faktoren abhängig wie z.B. Standort, Leihmotorrad mit Versicherung, Anzahl der Teilnehmer (Einzel- oder Gruppenunterricht) und sind ungefähre Richtwerte.

Anerkennung im Ausland

In folgenden EU-Ländern wird der nationale Code akzeptiert:
  • Italien
  • Spanien
  • Lettland
  • Portugal (Mindestalter: 25 Jahren),
  • Tschechische Republik (nur mit Automatikgetriebe)
Für lange Fahrten im grenzüberschreitenden Verkehr oder für Urlaubsreisen ist diese Berechtigung eigentlich nicht gedacht. Es ist daher trotz die Ähnlichkeit der deutschen Regelung (B196) mit jener des österreichischen Code 111 nicht beabsichtigt, eine gegenseitige Anerkennung dieser Berechtigung mit verschiedenen anderen Staaten bilateral anzustreben. (Quelle: BMK)

Vor Fahrten ins Ausland ist es ratsam sich über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen an informieren!

Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum und Änderungen vorbehalten.

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