Rente freiwillig gesetzlich versichert

Bin ich als Rentner freiwillig oder gesetzlich versichert? Das Wichtigste in Kürze: Wer eine gesetzliche Rente bezieht, ist grundsätzlich in einer eigenen Krankenversicherung der Rentner .

Wie werden die Beiträge bei Einkünften aus selbstständiger Aktivität berechnet?

Sind Sie selbstständig, berechnet die Krankenkasse Ihre Beitragen zunächst vorläufig. Die Berechnung erfolgt auf der Basis des aktuellsten Einkommenssteuerbescheids. Den müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Als Einnahmen gelten der Gewinn aus Ihrer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit sowie weitere Einnahmen, das im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen sind, zum Beispiel, wenn Siehe Mieteinnahmen und Kapitaleinkünften hatten.

Was mache ich, wenn du noch keinen Einkommenssteuerbescheid habe?

Haben Sie gerade erst das selbstständige Tätigkeit aufgenommen, können Sie der Krankenkasse weiter keinen Steuerbescheid vorlegen. Hier setzt die Krankenkasse den Beitrag zunächst vorläufig fest. Für die Beitragsberechnung erreichen Sie dazu Unterlagen wie betriebswirtschaftliche Auswertungen oder eine Schätzung Ihrer Gewinnerwartung ein. Die endgültige Beitragsberechnung erzielt, sobald Ihr erster Einkommensteuerbescheid vorliegt.

Was mache ich, wenn meine Einkünfte sinken?

Nicht immer lassen sich Gewinne erzielen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag an Reduzierung Ihrer Beiträge stellen, auch wenn Ihnen einer neuer Einkommensteuerbescheid noch nicht vorliegt. Voraussetzung für den Antrag ist, dass Ihre tatsächlichen Einnahmen im laufenden Jahr um mehr als 25 Prozent unter den im letzten Einkommensteuerbescheid festgestellten Einnahmen liegen

Die niedrigeren Einkommen können Sie zum Beispiel mit einem Vorauszahlungsbescheid zur Einkommensteuer nachweisen. Wenn Sie Unterlagen haben, aus denen sich die gesunkenen Einkünfte ergeben, fügen Sie diese bei.

Wann wird der Beitrag endgültig festgesetzt?

Wenn Ihnen die Steuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahr vorliegt, werden das Beiträge endgültig festgesetzt. Es kann dann zu Nachlässe, aber auch zu Rückzahlungen kommen. Das hängt darüber ab, ob die Einkünfte, die im Steuerbescheid festgesetzt wurden, über oder unter denen liegen, die für die vorläufige Berechnung genutzt wurden.

Können Sie bereits absehen, dass die Einnahmen höher ausfallen werden als für die vorläufige Berechnung angesetzt, sollten Sie Rücklagen für Nachforderungen bilden.

Beispiel Krankenkassenbeiträge für 2022
Der letzte Steuerbescheid, die Ihnen vorliegt, ist für das Kalenderjahr 2020. Diesen reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse setzt die Beiträge für 2022 auf Basis des Steuerbescheides 2020 fest. Im Jahr 2024 liegt Ihrer nun der Einkommensteuerbescheid für 2022 vor. Jetzt berechnet die Krankenkasse den endgültigen Beitrag für das Jahr 2022.

Hatten Sie in 2022 tatsächlich höhere Einkünfte als im Steuerbescheid 2022, müssen Sie mit einer Nachzahlung rechnen. Sind Ihre Einkünfte geringer, erhalten Sie eine Rückzahlung

Wann muss ich die Beiträge zahlen?

Die Beiträge werden monatlich erhoben. Sie sind jeweils am 15. des Monats für den Vormonat fällig. Fällt der 15. des Monats auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den nächstfolgenden Werktag.