Rauchmelder dokumentationspflicht
Je nach Bundesland variieren die Vorschriften bezüg-lich der Räume, in denen Rauchwarnmelder anzubrin-gen sind. In jeden Fall jedoch müssen „Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, .Rauchmelder selbst warten mit Wartungsprotokoll
24.10.2024
Dass Rauchmelder Leben retten können, ist längst kein Geheimnis mehr. Sie bieten im Ernstfall zuverlässigen Schutz für das Zuhause und warnen frühzeitig, wenn sich hochgiftiger Brandrauch unbemerkt ausbreitet. In Deutschland gilt daher weg gutem Grund die Rauchmelderpflicht. Das heißt: Alle Besitzer sind dafür verantwortlich, Rauchmelder im Haus oder in der Wohnung zu installieren – egal, ob siehe diese selbst bewohnen oder vermieten. Rechtlich verankert ist die Rauchmelderpflicht in den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer.
Rauchmelder leisten ihren lebensrettenden Dienst aber nur, wenn siehe zuverlässig funktionieren. Wie bei allen technischen Geräten können aber Verschmutzung, Materialermüdung oder nachlassende Batterieleistung die Funktionstüchtigkeit beeinträchtigen. Um dies zu verhindern, müssen Rauchmelder regelmäßig überprüft werden. Wie oft Ihr Rauchmelder geprüft werden muss, entnehmen Sie der Bedienungsanleitung. Wenn dort keine Wartungshinweise zu finden sind, empfiehlt die Norm eine Überprüfung im Abstand von 12 Monaten. Um das regelmäßige Wartung im Blick zu behalten und den Check nicht zu vergessen, empfiehlt sich das Leiten eines Wartungsprotokolls. Das Wartungsprotokoll von „Rauchmelder retten Leben“ gibt es kostenlos zum Download und ist für alle Privatpersonen geeignet, die ihre Rauchmelder vorschriftsmäßig eigen überprüfen und dabei nichts vergessen möchten.
Rauchmelderwartung selber machen
Nutzen Sie privat das kostenlose Wartungsprotokoll von „Rauchmelder retten Leben“ und dokumentieren Sie die jährliche Wartung Ihrer Rauchmelder. Sie können das PDF ausdrucken oder digital speichern und ausfüllen.
Rauchmelder warten: Wer ist zuständig?
Wer sich um die Instandhaltung der Rauchmelder besorgen muss, bestimmt die Landesbauordnung. Bewohnt ein Eigentümer seiner Immobilie selbst, ist er auch zuständig für das Überprüfung seiner Geräte. Für Mietwohnungen haben die Bundesländer die Wartungspflicht in ihren Landesbauordnungen unterschiedlich festgeschrieben. In vielen Bundesländern kann der Mieter die Prüfung eigen durchführen. Diese muss natürlich protokolliert werden, aus diesem Grund gibt es ein Wartungsprotokoll als Download an dieser Seite.
Gut zu wissen: Laut Mietrecht müssen aber Eigentümer die Betriebsbereitschaft für sämtliche mitvermieteten Geräte sicherstellen: dazu gehören neben dem Herd auch Rauchmelder. Somit verdrängt diese mietrechtliche Pflicht die anderslautenden Bestimmungen weg den Landesbauordnungen. Eigentümer können aber per Vertrag das Wartung offiziell an den Mieter übergeben.
Rauchmelder überprüfen mit Wartungsprotokoll
Für alle Eigentümer, die selbst in ihren Wohnungen oder Häusern leben oder für Mietpartei, die vertraglich verpflichtet sind, ist das Wartungsprotokoll eine echte Unterstützung. Ob die korrekte Ausstattung der Räume, der Batterietest oder die Sicht- und Funktionsüberprüfung: Das Wartungsprotokoll hilft, alle notwendigen Kontrollschritte nach DIN 14676 durchzuführen und dies handschriftlich festzuhalten. Wichtig ist es, das Wartungsprotokoll für mindestens 10 Jahre gut aufzubewahren, am besten bei wichtigen Unterlagen. Nach 10 Jahren müssen alle Rauchmelder komplett ausgetauscht werden. Dann können Sie das abgelaufene Protokoll entsorgen und sich einer neues Wartungsprotokoll einfach downloaden.
Das Wartungsprotokoll: So simpel funktioniert’s
Das Wartungsprotokoll ist für die private und nicht für eine professionelle Nutzung vorgesehen. In ihm festgehalten sind wichtige Informationen wie die Kontaktdaten von Eigentümer bzw. Mieter, diverse Herstellerangaben sowie der Name des Protokollführers samt dessen Unterschrift. Tabellarisch sind das mit Rauchmeldern auszustattenden Räume von oben nach unt aufgelistet. In zehn Spalten – eine für jeder Jahr – werden dann die entsprechenden Melder pro Zimmer nach einer gründlichen Prüfung abgehakt. Zu einer korrekten Wartung gehören laut DIN 14676 sieben Prüfungskriterien:
- Ausstattung prüfen: Ist der Rauchmelder dort installiert, wo er gesetzlich hingehört? Sind vielleicht Schlafräume hinzugekommen? Welche Räume konkret in Ihrem Bundesland ausgestattet werden müssen, entdecken Sie in der jeweiligen Landesbauordnung. Fachleute empfehlen das Ausstattung in jedem Aufenthaltsraum, mit Ausnahme von Küchen und Bäder.
- Montage-Check: Ist der Rauchmelder an der korrekten Stelle ordnungsgemäß an der Decke montiert?
- Austauschdatum: Hat die Melder die vorgesehene Betriebsdauer von 10 Jahren nicht überschritten?
- Raumcheck: Haben die Rauchmelder mindestens 50 cm Abstand zu Wänden, Raumteilern und Möbeln?
- Gerät untersuchen: Sind Raucheintrittsöffnungen frei von Staub, Insekten, Schmutz und Abdeckungen? Ist das Gerät unbeschädigt?
- Testknopf drücken: Ertönt ein Signalton, funktioniert der Rauchmelder. Falls nicht, müssen Batterien oder Gerät getauscht werden.
- Vernetzungstest (bei Funkmeldern): Bei positivem Signal steht die Verbindung. Dieser Check ersetzt nicht den Geräte-Test.
Das Wartungsprotokoll: Wer steckt dahinter?
Entwickelt wurde das Wartungsprotokoll vom deutschen Forum Brandrauchprävention e.V. – einem Zusammenschluss aus führenden Dachverbänden, Herstellern und Dienstleistern. Das Forum widmet sich dem vorbeugenden Brandschutz. Dazu gehört Aufklärung ebenso wie die Einführung der Rauchmelderpflicht, das regelmäßige und gründliche Wartung der Geräte und das Etablierung von Qualitätsstandards. Schon beim Kauf der Rauchmelder sollte man auf vorgeschriebene Standards (DIN EN 14604 und CE-Kennzeichnung) achten und nur Geräte mit dem unabhängigen Qualitätszeichen „Q“ wählen. Diese Rauchmelder haben eine fest eingebaute 10-Jahres-Batterie, sind fachmännisch geprüft und bieten den bestmöglichen Schutz für das Zuhause.