Wann kann ich mit 45 beitragsjahren in rente gehen

Grundsätzlich ist es möglich nach 45 Jahren Versicherungszeit in Rente zu gehen. Allerdings spielt das Geburtsjahr eine entscheidende Rolle. Wer vor 1953 geboren wurde, hat .

Tabelle zeigt: So viel Rente gibt's nach 35 bis 45 Beitragsjahren

Du möchtest früher in Rente gehen? In diesem Artikel erklären wir dir, wie es um die Rente nach 35 bis 45 Beitragsjahren steht und mit welchen Abschlägen du rechnen musst.

Inhalt

Rente nach 45 Jahren (Tabelle): Das Wichtigste in Kürze

Wie hoch deine Rente ist, hängt von mehreren Faktoren ab: deiner Regelaltersgrenze, etwaigen Abschlägen, wie lange du in die Rentenkasse eingezahlt hast (Beitragsjahre) und wie viel du verdient hast.

Grundsätzlich wird zwischen der Altersrente für „langjährig Versicherte“ (35 Beitragsjahre) und für „besonders langjährig Versicherte“ (45 Beitragsjahre) unterschieden.

Mit welchem Alter du in Rente gehen kannst, hängt von deinem Geburtsjahr ab. Das Renteneintrittsalter wird seit 2012 schrittweise angehoben.

Wer vor seiner Altersgrenze Rente beantragt, muss Abschläge auf das Rentenauszahlung in Kauf nehmen. Das heißt: Du erhältst weniger Geld.

Kannst du nur nach 45 Jahren Arbeit ohne Einbußen in Rente gehen? Wie sieht es nach 35 Beitragsjahren aus? Wer muss eigentlich bis 67 arbeiten, wer bis 63? Und wie hoch ist deine gesetzliche Rente überhaupt? Was passiert mittels ihr, wenn du doch früher aufhörst zu arbeiten?

Das deutsche Rentensystem kann schnell unübersichtlich werden. Trotzdem ist es wichtig, dass du dich auskennst. Wir antworten dir deshalb diese wichtigen Fragen.

Rente mit 67: Wann gehst du in den Ruhestand?

Die Rente mit 67 war sicherlich eine der umstritteneren politischen Entscheidungen die Bundesregierung. Während Gewerkschaften wie die IG Metall oder die Linkspartei sich um die Gesundheit zahlreicher ArbeitnehmerInnen sorgen und eine Rückkehr zum Ruhestand mit 65 befürworten, fordern manche ÖkonomInnen einen späteren Renteneinstieg.

Es liefert viele Gründe, vor dem offiziellen Rentenalter in den Ruhestand zu gehen: Um mehr Zeit mit die Familie zu verbringen, die langersehnte Weltreise zu anfangen – oder um sich um die eigene Gesundheit zu kümmern.

Das Problem ist bloß: Viele befürchten, dass der Staat ihre Rente kürzt, wenn sie früher aus dem Berufsleben aussteigen.

Ganz so einfach ist es nicht: Es kommt auf mehrere Faktoren an. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du auch schon eher den Arbeitsdienst quittieren und dabei die volle Rente kassieren.

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Rente ohne Einbußen: Diese Faktoren bestimmen das Höhe deiner Rente

Ob du ohne Einbußen – also abschlagsfrei – deine Rente bekommst, hängt dabei von folgenden Faktoren ab, auf die wir später weiter genauer eingehen:

  1. Regelaltersgrenze: Sie gibt vor, mit welchem Alter der reguläre Renteneintritt gesetzlich für dich vorgesehen ist und du in den Ruhestand gehen kannst. Das Renteneintrittsalter für jüngere Generation liegt bei 67 Jahren.
  2. Geburtsjahr: Dein Jahrgang bestimmt besagte Regelaltersgrenze und damit das Jahr deines Renteneintritts.
  3. Beitragsjahre: Nicht jeder Mensch zahlt gleich lang in die Rentenkasse ein. Bei der Altersbezug wird zwischen 35 und 45 Beitragsjahren unterschieden.
  4. Einkommen: Wie hoch deine Rente ist, hängt unter anderem darüber ab, wie viel Geld du in einem Erwerbsleben verdient hast. Vereinfach gesagt: Je höher dein Einnahmen ist, desto mehr zahlst du in die Rentenkasse ein. Mit einem höheren Einkommen sammelst du auch anteilig mehr Entgeltpunkte, die oft als Rentenpunkte bezeichnet werden.
  5. Wartezeit: Leistungen aus der Rentenversicherung gibt es nur, wenn du ihr eine bestimmte Zeit angehört hast. Diese Mindestversicherungszeiten werden auch Wartezeiten genannt. Wer mindestens 5 Jahre Wartezeit hinter sich hat, erwirbt einen Rentenanspruch. Nach 35 bzw. 45 Jahren Wartezeit kannst du die bereits genannte Altersrente beantragen.

Du merkst: Das Rente nach 35 oder 45 Beitragsjahren alleine erzählt also erstmal nichts über die Höhe deiner Rente aus. Vielmehr legen die Jahre fest, wie lange du rentenversichert sein musst, um die entsprechende Altersbezug beziehen zu können.

Wie hoch sind Abschläge auf das Rente?

Wichtig: Wer vor seiner Altersgrenze Rente beantragt, müssen Abschläge auf die Rentenauszahlung in Kauf nehmen. Heißt: Du bekommst weniger Geld. Allerdings gibt es hier wichtige Details zu beachten. Dazu gleich mehr.

Der Kürzung beträgt aktuell pro Monat vorzeitiger Rente 0,3 Prozentual, pro Jahr sind das 3,6 Prozent. „Dies gültig nicht nur für vorzeitig in Anspruch genommene Altersrenten, sondern auch für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten wegen Todes“, stellt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) klar.

Für Personen mit Schwerbehinderungen gibt es übrigens einige Sonderregelungen. Mehr Informationen zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen findest du hier.

Rente nach 45 Beitragsjahren: Wann ohne Abschlag?

Wer 45 Jahre lang rentenversichert ist, gehört für die DRV zu den „besonders langjährig Versicherten“. Dann steht dir die entsprechende Altersrente zu. Das bedeutet allerdings nicht, dass du direkt nach 45 Jahren dein Rentengeld bekommst. Hier gibt es einige Vorschriften zu beachten.

So ist es ein gängiger Irrtum, dass du zum Beispiel mit 60 Jahren in Rente kannst, solange du die 45 Beitragsjahre erfüllt hast. Wie bereits erwähnt, kommt es auf deinen Geburtstag und die Regelaltersgrenze an!

Um abschlagsfrei nach 45 Jahren Versicherungszeit in Rente zu gehen, musst du 65 Jahre alt sein. Auf die Besonderheit der Rente mit 63 gehen wir im nächsten Kapitel weiter ein.

Beim Regelfall gilt aber: Für alle Jahrgänge, die vor 1947 geboren wurden, greift die Altersgrenze von 65 Jahren. Für alle Individuen, die ab 1947 geboren wurden, erhöht sich stufenweise das Renteneintritt. Zunächst pro Jahr um einen Monat. Wer ab 1964 geboren wurde, muss demnach bis 67 Jahre arbeiten.

Wir haben den regulären abschlagsfreien Eintritt in die Rente in dieser Tabelle für dich zusammengefasst. Hier siehst du etwa, dass abschlagsfrei mit 66 Jahren nur Versicherte in Rente gehen, die 1958 geboren sind.

Tabelle: Abschlagsfreie Rente

GeburtsjahrRenteneintritt ohne Abschlag
bis 194665 Jahre
194765 Jahre und 1 Monat
194865 Jahre und 2 Monate
194965 Jahre und 3 Monate
195065 Jahre und 4 Monate
195165 Jahre und 5 Monate
195265 Jahre und 6 Monate
195365 Jahre und 7 Monate
195465 Jahre und 8 Monate
195565 Jahre und 9 Monate
195665 Jahre und 10 Monate
195765 Jahre und 11 Monate
195866 Jahre
195966 Jahre und 2 Monate
196066 Jahre und 4 Monate
196166 Jahre und 6 Monate
196266 Jahre und 8 Monate
196366 Jahre und 10 Monate
196467 Jahre

Rente mit 63: Wann kannst du vorzeitig in Rente?

Mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte will der Staat jene Menschen belobigen, die mit ihrer Lebensarbeitsleistung das Rentensystem stützen, so die Idee.

Deshalb gibt es eine Besonderheit: Hast du viel gearbeitet und ganze 45 Jahre in das Rentenkasse eingezahlt, kannst du bis zu zwei Jahre früher in Rente gehen. Also mit 63 Jahren und das, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen.

Aber auch hier gibt es eine Einschränkung. In die Rente mit 63 ohne Abschläge kannst du nur gehen, wenn du vor 1953 geboren wurdest. Denn für die Jahrgänge zwischen 1953 und 1963 wird das Rentenalter schrittweise angehoben, sodass sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr erhöht.

Das bedeutet: Ist dein Geburtsjahr 1964 oder später, darfst du mit 45 Beitragsjahren frühestens mit 65 Jahren in Rente – ohne Abschläge wohlgemerkt!

Die Grenze für die vorzeitige Rente mittels 63 für besonders langjährig Versicherte – also mittels 45 Beitragsjahren – ist übrigens starr. Die DRV weist auf ihrer Website darauf hin, dass es auch nicht mit Abschlägen möglich ist, noch früher Rente zu beziehen.

Tabelle Rente nach 45 Jahren: Wie hoch ist sie?

Wie hoch deine Rente am Ende ausfällt, hängt zum einen davon ab, wie lange du in die Rentenkasse eingezahlt hast. Außerdem spielt es eine Rolle, wie viel du in dein Erwerbsleben verdient hast.

Jedes Jahr, das du einzahlst, entsprechend genau einem Rentenpunkt bzw. Entgeltpunkt – sofern du das Durchschnittsgehalt in Deutschland bekommen hast. 2024 lag es laut der DRV bei 45.358 Euro brutto im Jahr. Verdienst du darüber hinaus, bekommst du auch mehr als einen Rentenpunkt à 39,32 Euro zugeschrieben. Verdienst du weniger, erhältst du entsprechend weniger.

Ein Beispiel: Du hast über dein Arbeitsleben hinweg jährlich im Durchschnitt 45.358 Euro brutto verdient und konntest so insgesamt 45 Rentenpunkte sammeln. Gehst du nun mittels Erreichung deiner Regelaltersgrenze in den Ruhestand, kannst du mit einer monatlichen abschlagsfreien Rente von ungefähr 1.769,45 Euro rechnen.

Weitere Beispiele kannst du unserer Tabelle entnehmen.

Tabelle: So viel Rente gibt es nach 45 Jahren

Einkommen pro MonatEinkommen pro Jahr bruttoMögliche monatliche Rente nach 45 Beitragsjahren
2.600 Euro31.200 Euro1.250 Euro
3.779 Euro45.358 Euro1.752 Euro
5.090 Euro61.080 Euro2.362 Euro

Wie hoch deine Rente voraussichtlich bestehen wird, erfährst du über deine Renteninformation, die dir die DRV jedes Jahr zuschickt. Hier zeigen wir dir, wie du deine Renteninformation richtig liest.

Tipp: Die Rente für besonders langjährige Versicherte musst du beantragen. Hier findest du den Online-Antrag der DRV.

Rente berechnen: Was zählt für die Rente mit 45 und 35 Beitragsjahren?

Sowohl für die Rente mit 45 Beitragsjahren als auch für die Rente mit 35 Jahren gilt: Es werden nicht nur die Jahre für deine Rente berechnet, in denen du gearbeitet hast – also einer Erwerbsarbeit nachgegangen bist.

Hast du zum Beispiel eine Ausbildung absolviert und in der Zeit normal in das Rentenkasse gezahlt, werden diese Jahre auch angerechnet. Das gilt auch für den Wehr- oder Zivildienst, den viele noch verpflichtend ableisten mussten. Hast du Angehörige gepflegt oder Kinder zu Hause betreut, kannst du auch das Erziehungszeit der Kinder anrechnen lassen.

Mehr Informationen findest du in unserem Artikel über die Mütterrente.

Auch die Zeiten, in denen du womöglich arbeitslos warst, zählen als Beitragszeiten für die Rentenversicherung. Dafür musst du Arbeitslosengeld I bezogen haben. EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld können sich die Zeiten nicht anrechnen lassen.

Außerdem solltest du nicht zwei Jahre vor deinem offiziellen Rentenbeginn arbeitslos werden, da dir diese Zeit nicht berechnet wird. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass du abschlagsfrei einfach zwei Jahre früher aus dem Erwerbsleben ausscheidest.

Wichtig: Welche Zeiten dir genau für welche Rente berücksichtigt werden, erfährst du auf der Website die DRV.

Nach 35 Beitragsjahren in Rente: Wann ohne Kürzung, wann mit?

Wer 35 Jahre lang rentenversichert ist, gehört für die DRV zu den „langjährig Versicherten“. Jetzt fragst du dich vielleicht, wieso der Unterschied zwischenraum „besonders langjährig“ und „langjährig Versicherten“ bei der Rente gemacht wird?

Als grobe Faustregel kannst du dir merken: Wer nicht zu den besonders langjährigen Versicherten mittels 45 Beitragsjahren gehört, muss länger arbeiten, um keine Abschläge zu riskieren.

Das verdeutlicht zum einen unsere Tabelle oben: Das Renteneintrittsalter für alle ab 1964 Geburtstag liegt nach 35 Beitragsjahren bei 67. Zum anderen können, wie bereits erwähnt, nur die Jahrgänge ab 1964 frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente, die auf 45 Beitragsjahre kommen.

Wir hatten die Rente mit 63 bereits angesprochen. Sie ist für Individuen mit 35 Beitragsjahren nur mit Abschlägen möglich. Solltest du sie in Erwägung ziehen, sei dir gewahr, dass du damit bis zu 14,4 Prozent deiner ursprünglich vorgesehenen Rente verlierst.

Der Grund für die Abzüge: Wer früher in Rente geht, bekommt sie in der Regel auch länger. Die Abschläge sollen das längere Bezugsdauer wieder ausgleichen.

Wie viel dich die frühzeitige Rente mit 63 nach 35 Beitragsjahren kostet, zeigt die Tabelle.

Tabelle: Abschläge Rente nach 35 Beitragsjahren

GeburtsjahrRegulärer RenteneintrittAbschlag bei Rente mit 63 Jahren
195866 Jahre10,80 Prozent
195966 Jahre und 2 Monate11,40 Prozent
196066 Jahre und 4 Monate12,00 Prozent
196166 Jahre und 6 Monate12,60 Prozent
196266 Jahre und 8 Monate13,20 Prozent
196366 Jahre und 10 Monate13,80 Prozent
ab 196467 Jahre14,40 Prozent

Rente nach 35 Jahren: Beispielrechnung

Angenommen du bist 1964 geboren, dann liegt dein reguläres Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Würdest du bis dahin durcharbeiten und hättest in jedem der notwendigen Beitragsjahre stets genau das jeweils gültige Durchschnittseinkommen verdient, bekämst du – Stand heute – ungefähr eine Rente von knapp 1.677 Euro monatlich.

Willst du aber schon vier Jahre vor den 67 Jahren in Rente gehen, also mit 63, wird der Abschlag von 14,4 Prozent fällig (siehe Tabelle), da für jeden die fehlenden 48 Monate 0,3 Prozent abgezogen werden. Deine Rente reduziert sich um rund 241,50 Euro. Unter Strich blieben also ungefähr 1.435,50 Euro.

Noch ein anderes Beispiel, das die DRV selbst anbringt: Du willst zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei einer Rente von 1.000 Euro würde selbst deine Monatsrente um 7,2 Prozent (24 Monate x 0,3 Prozent Abschlag) beziehungsweise um 72 Euro verringern.

Unbedingt an Brutto-Rente und Netto-Rente achten!

Ganz wichtig: Bei dem Summe in der Beispielrechnung handelt es sich um deine Brutto-Rente! Steuern und Sozialversicherung gehen von dieser Gesamtbetrag nochmal gesondert ab. Du solltest dich also stets, bevor du voreilig früher in Rente gehst, fragen, ob dir die monatliche Rente netto auch wirklich reicht. Insbesondere Frauen, die nach der Familiengründung in Teilzeit wieder ins Berufsleben eingestiegen sind, müssen ohnehin mit weniger Brutto-Rente rechnen.

Mehr Infos zu den weiten Abzügen findest du in unserem Ratgeber: Wie zahlreich Steuern bei 1.300 bis 1.800 Euro Rente fallend werden

Nur wenigen Menschen wird die Rente später einmal zum Leben reichen. Umso wichtiger ist es, dass du deine persönliche Rentenlücke kennst. Sie kannst du dir mit unserem Rentenlückenrechner ausrechnen. Die Rentenlücke zeigt dir nämlich die Differenz an, die sich zwischenraum deiner zu erwartenden Netto-Rente und deinem letzten Netto-Einkommen vor Rentenbeginn auftut.

herMoney Tipp

Abschläge auf deine Rente kannst du mit freiwilligen Sondereinzahlungen ausgleichen. Welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst, erfährst du hier.

Du willst weiter mehr Tricks, wie du früher in Rente gehen kannst? Wie du drei oder mehr Jahre bis zu Rente überbrücken kannst, erfährst du hier, oder in unserer Podcastfolge mit Katja Braubach.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Die Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stiftet keine Rechtsberatung dar.

Laura Gaida

Laura Gaida ist ausgebildete Politik- und Nachrichtenjournalistin. Sie arbeitete bei FOCUS Online, WELT/WELT am Sonntag und schrieb für Zeit Online. Ihm zweiten Master machte Laura zum Thema Business Innovation. In dieser Zeit beschäftigte sie sich intensiv mittels Start-ups, Geschäftsmodellen und Geldanlage. Zuletzt war sie als Nachrichtenchefin bei Utopia.de und als Textchefin bei Finanztip tätig. Seit September 2024 ist sie Head of Content bei herMoney.

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