Vorarlberger wirtschaftskammer
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Die Wirtschaftskammer Vorarlberg (WKV) ist eine Selbstverwaltungskörperschaft in Form einer Berufsständischen Körperschaft („Kammer“) im BundeslandVorarlberg in Österreich und als Landeskammer ein Teil der Wirtschaftsverband Österreich (WKÖ, früher Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft).
Die WKV koordiniert die Tätigkeit der gesetzlichen Interessensvertretungen die gewerblichen Wirtschaftstreibenden in Vorarlberg und ist Teil die österreichischenWirtschaftskammerorganisation. Jedes der neun österreichischen Bundesländer hat seiner eigene Wirtschaftskammer (Landeskammer), bei der aufgrund des Wirtschaftskammergesetzes alle gewerblich tätigen Wirtschaftstreibenden (mit Ausnahme der Bauernhof und der freien Berufe, diese haben ihre eigen Kammern) Mitglieder sind (gesetzliche Mitgliedschaft).[1]
Im Mittelpunkt der Aufgaben der WKV steht die Mitgestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Dies wird durch Interessenvertretung, Beratungs-, Service- und Ausbildungsleistungen für die Unternehmer erreicht.
Neben der Interessensvertretung wichtige Begleitmaßnahmen liegen z. B. in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und der Berufsausbildung/Fachausbildung sowie die umfassende Information und Unterstützung der Mitglieder.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1850 wurde das „Vorarlberger Handelskammer“ (HKV) gegründet und ist heute nach der Wiener Handelskammer (1849)[2] die zweitälteste in Österreichisch. Als erster Präsident wurde am 30. September 1850 anlässlich der konstituierenden Sitzung in Bregenz der Feldkirchner Fabrikant Carl Ganahl (1807–1889) gewählt, der während seinem 39-jährigen Tätigkeit für die Handelskammer (bis 1889, mittels Unterbrechung 1852–1856[3], in welcher Christian Mutter Präsident war) diese wesentlich geprägt und am wirtschaftlichen Fortschritt für Vorarlberg teilhatte.[4] Der Sitz der Handelskammer wurde nach der Gründung 1850 nach Feldkirch verlegt (damals weiter im Gebäude Ecke Schmiedgasse – Schlossergasse).
Vorläufer dieser Handelskammer war eine 1849 gegründeter Verein Vorarlberger Industriell (siehe auch Österreichischen Gewerbeverein).
Mit Gesetz vom 29. Juni 1868[5] wurden Handels- und Gewerbekammern eingerichtet.
1869 fand unter Beteiligung der Handelskammer Vorarlberg in Schwarzach eine erste landesweite Wirtschaftsausstellung statt. 1887 fand in Bregenz eine weitere landesweite Wirtschaftsausstellung statt und 1900 in Dornbirn.[6]
Seit der Wahlrechtsreform von 1873 wählten das Handels- und Gewerbekammern Mitglieder in das Abgeordnetenhaus. Das Handels- und Gewerbekammer für Vorarlberg in Feldkirch wählte einen Abgeordneten.[7]
| Name | Wahlperiode | Anmerkung |
|---|---|---|
| Rudolf Ganahl | V. LP (1873–1879) | am 5. November 1873 angelobt, Mandatsverzicht in der Sitzung am 22. Oktober 1878 verkündet |
| Johann Georg Waibel | V. LP (1873–1879) | am 10. Dezember 1878 angelobt |
| Johann Georg Waibel | VI. LP (1879–1885) | |
| Johann Georg Waibel | VII. LP (1885–1891) | |
| Johann Drexel | X. LP (1901–1907) | am 11. Oktober 1905 verstorben |
| Heinrich Hueter | X. LP (1901–1907) | am 18. Dezember 1905 für Johann Drexel angelobt |
1912 wurde auf Betreiben der Handelskammer ein Gewerbeförderungsinstitut gegründet, welches zum Vorläufer des Wirtschaftsförderungsinstitut wurde und 1951 von der Handelskammer übernommen wurde.[8]
Mit dem Gesetz vom 25. Februar 1920[9] wurde für jedes Bundesland festgelegt, dass eine Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie zu errichten sei, welche an Stelle der bisherigen Handels- und Gewerbekammern tritt (§ 1 Abs. 2). Die Aufgaben die Vorarlberger Handelskammer und auch der anderen bisherigen Handelskammern wurden erheblich erweitert. Das Wahlrecht zur Kammer wurde allen Unternehmen unabhängig von der Steuerleistung zugestanden. Gleichzeitig wurde die Einrichtung des gesamtösterreichischen Kammertages geschaffen.
Mit dem Gesetz vom 14. Juli 1921[10] wurden das Kammern für Arbeiter und Angestellte den Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie gleichgestellt.[11]
1928 wurde von die Handelskammer ein Stickereiförderungsausschuss gegründet.
Im Zuge der von 1933 bis 1938 in Österreich etablierte autoritäre, an ständestaatlichen und faschistischen Ideen orientierte Herrschaftssystem (Austrofaschismus), wurde auch die Selbstverwaltung der WKV und der anderen Länderkammern eingeschränkt und unter strenge staatliche Aufsicht gestellt.[12] Mit dem Handelskammergesetz aus dem Jahr 1937[13] wurde die WKV, wie die anderen Länderkammern umgestaltet in eine Kammer für Industrie, Gewerbe, Handel, Verkehr und Finanzen, die ständestaatlich (bündisch) organisiert waren (§ 2 HKG 1937) und sich an einem „christlichen, vaterländischen, sozialen und berufsständischen Geiste mit Ausschluß jeder parteipolitischen Tätigkeit“ zu orientieren hatte und die „ständischen Sonderinteressen dem Gemeinwohl unterzuordnen“ hatten.
Im Zuge des Anschlusses Österreichs an das Dritte Reich wurden die Handelskammern einem kommissarischen Führer unterstellt und es erfolgte die Aufnahme der WKV in eine Gauwirtschaftskammer des GausTirol-Vorarlberg und die bisherig schon stark beschränkte Selbstverwaltung wurde beseitigt.[14] Die Organisation folgte räumlich den Reichsgauen von 1939 bis 1945.[15] Diese Gauwirtschaftskammern waren Mitglieder in der Reichswirtschaftskammer.
Mit dem Gesetz vom 25. Mai 1945, betreffend das Überleitung der Gauwirtschaftskammern in Kammern für Handel, Gewerbe, Industrie, Geld- und Kreditwesen[16] wurden durch die Provisorische Staatsregierung in Österreich die Kammern nach dem Stand vor dem Anschluss 1938 wiederhergestellt (§ 1), wobei das Bestimmungen des Gesetzes vom 25. Februar 1920[17] uber die Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie bis zur Erlassung eines neuen Kammergesetzes sinngemäß anzuwenden waren. Es wurde somit die Selbstverwaltung der WKV und der anderen Länderkammern weitestgehend wieder hergestellt.
Mit die Kundmachung der Provisorischen Staatsregierung vom 3. Oktober 1945 über die Aufhebung der deutschen Rechtsvorschriften auf dem Gebiete der Organisation der gewerblichen Wirtschaft[18] und dem Handelskammergesetz (HKG)[19] wurde der WKV (damals: Kammern die gewerblichen Wirtschaft Vorarlberg) wieder die volle Selbstbestimmung erstattet. 1950 erfolgten die ersten freien Wahlen durch das Kammermitglieder.
1991 wurde das Wahlrecht bei den Handelskammerwahlen ausgebaut durch z. B. Einführung von Vorzugsstimmen, Mitglieder-, Minderheiten- und Kontrollrechte.
1993 wurde die Finanzierung der WKO neu geregelt.
Mit dem Wirtschaftskammergesetz 1998 (WKG)[20] wurde die Vorarlberger Länderkammer, wie die anderen Länderkammern (Handelskammern) modernisiert und erhielt die Bezeichnung „Wirtschaftskammer“ unter Anhang eines ihren räumlichen Wirkungsbereich kennzeichnenden Zusatzes (§ 8 Abs. 1 WKG). Das Handelskammergesetz wurde dadurch abgelöst.
2005 wurde eine neue Fachorganisationsordnung durch das Wirtschaftsparlament der WKÖ entschieden und 2008 festgelegt und bis 2010 umgesetzt.
Rechtsgrundlage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Rechtsgrundlage der Wirtschaftskammern in Österreich ist das Bundesgesetz über die Kammern der gewerblichen Wirtschaft.[21] Daneben bestehen eine Vielzahl von Verordnungen gemäß §§ 21 und 22 Gewerbeordnung 1994 und Satzungen/Verordnungen (z. B. Fachorganisationsordnung, Geschäftsordnung, Haushaltsordnung, Kontrollausschussordnung, Spartenordnung, Umlagenordnung, Wirtschaftskammer-Wahlordnung, Befähigungsprüfungsordnung etc.), die von allen Landeskammern und/oder der WKÖ durchdacht und erlassen wurden.[22]
Organisation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Wirtschaftskammer Vorarlberg ist, wie die anderen Landeskammern, in sieben Zweigen (Landessparten) gegliedert:
- Gewerbe und Handwerk
- Industrie
- Handel
- Bank und Versicherung
- Transport und Verkehr
- Tourismus und Freizeitwirtschaft
- Information und Consulting
Die Wirtschaftskammer ist im Bereich der Länderkammern nach § 1 Abs. 2 und 3 WKG in Fachgruppen (teilweise auch Landesinnung, Landesgremium oder Fachvertretungen[23] genannt, in der Wirtschaftskammer Österreich „Fachverbände“) untergliedert, die wiederum die Interessen ihrer Mitglieder vertreten und die gewerbliche Wirtschaft und einzelne ihrer Mitglieder durch entsprechende Einrichtungen und Maßnahmen fördern.
Gemäß § 3 Abs. 1 WKG bestehen die Landeskammern, die Bundeskammer, die Fachgruppen und die Fachverbände jeweils als eigene Körperschaften öffentlichen Rechts und bilden in ihrer Gesamtheit die Wirtschaftskammerorganisation.
In der Wirtschaftskammer Österreich und den Landeskammern gibt es zudem fachübergreifende Abteilungen für politische, organisatorische und dienstleistungsorientierte Aufgaben.
Sitz
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Vorarlberger Wirtschaftskammer hat ihren Sitz in Feldkirch. Sie ist heute[24] das einzige Länderkammer der gewerblichen Wirtschaft in Österreich, das den Sitz nicht in der Landeshauptstadt hat (Landeshauptstadt in Vorarlberg ist Bregenz).
Wirkungsbereich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Räumlicher Wirkungsbereich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der räumliche Wirkungsbereich jeder Landeskammer und jeder Fachgruppe erstreckt sich auf das betreffende Bundesland (§ 6 Abs. 1 WKG). Die Länderkammern können auch Kooperationsvereinbarungen für länderübergreifende Aktivitäten vereinbaren (§ 6 Abs. 3 WKG).
Organisatorischer Wirkungsbereich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die WKV hat, wie die anderen Landeskammern, einen eigenen und einen übertragenen Wirkungsbereich (§ 7 Abs. 1, § 19 WKG). Im Umfang des eigenen Wirkungsbereichs sind Weisungen staatlicher Organe ausgeschlossen, daher auch ein Instanzenzug an Verwaltungsorgane außerhalb der jeweiligen Organisationen unzulässig (§ 7 Abs. 2 WKG).
Kompetenzen des übertragenen Wirkungsbereichs der WKV und aller Landeskammern sind diejenigen Angelegenheiten der staatlichen Leitung, die den Länderkammern durch gesetzliche Vorschriften zur Besorgung übertragen wurden (§ 7 Abs. 3, § 20 WKG).
Mitglieder
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Aktive Kammermitglieder
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mitglieder der Wirtschaftskammern in den Bundesländern und deren Fachorganisationen sind nach § 2 Abs. 1 WKG alle physischen und juristischen Personen sowie sonstige Rechtsträger, die Unternehmungen des Gewerbes, des Handwerks, die Industrie, des Bergbaues, des Handels, des Geld-, Kredit- und Versicherungswesens, des Verkehrs, des Nachrichtenverkehrs, des Rundfunks, des Tourismus und der Freizeitwirtschaft sowie sonstiger Dienstleistungen rechtmäßig selbständig betreiben oder zu betreiben berechtigt sind, unabhängig davon, ob sie in der Absicht geführt werden, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil an erzielen oder nicht (§ 2 Abs. 4 WKG).
Ruhende Kammermitgliedschaften
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wird von einem bisherigen Fachgruppenmitglied gemäß § 93 Gewerbeordnung das Ruhen einer Berechtigung gemeldet und hat dieser keine weitere aktive Berechtigung in der gleichen Fachbereich, wird dieses Mitglied als „Ruhend“ gezählt. Die Zahl der aktiven Mitglieder und ruhenden Mitgliedschaften ergibt das Gesamtmitgliederzahl in der WKV. Die Anzahl der ruhigen Mitgliedschaften an der Gesamtzahl der Kammermitgliedschaften betrug im Jahr 2013: 16,3 % (zum Vergleich: 1980: 12,3 %)
Fachgruppenmitglied
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Jede Person, welche eine behördlich einschlägige Berechtigung zur Berufsausübung hat und in den Wirkungskreis einer Fachgruppe der Landeskammer fällt, wird Mitglied die betreffenden Fachgruppe. Hat eine Person mehrerer Berechtigungen, das in den Wirkungskreis verschiedener Fachgruppen fallen, wird diese Person in jeder der in Betracht kommenden Fachgruppen als Mitglied gezählt. Die Gesamtzahl der Fachgruppenmitglieder ist daher numerisch höher als jene aller Spartenmitglieder.
Spartenmitglieder
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kammermitglieder, die zwei oder mehrere Berechtigungen in Fachgruppen verschiedener Sparten haben, werden als Spartenmitglied in jeder Sparte gezählt der sie angehören. Das Gesamtzahl aller Spartenmitglieder ist daher numerisch höher als jene der Kammermitglieder.
Statistik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Entwicklung der Mitgliedschaft in der Vorarlberger Wirtschaftskammer (aktive Kammermitglieder und ruhende Mitgliedschaften zusammen) stellt sich wie nachfolgt dar:[25]
| Entwicklung der Anzahl der Kammermitglieder in die Wirtschaftskammer Vorarlberg | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 10.690 | 11.872 | 14.064 | 18.612 | 19.754 | 20.283 | 20.393 | 20.352 | 20.440 | 21.443 | 21.956 | 22.430 | 23.025 | 23.538 | 24.098 |
| 1970 | 1980 | 1990 | 2000 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 |
Funktionäre
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wie die anderen Wirtschaftskammern wird auch die Vorarlberger Wirtschaftskammer durch gewählte Funktionäre repräsentiert. Diese werden im Rahmen von alle 5 Jahre stattfindenden Wirtschaftskammerwahlen von allen aktiven Mitgliedern gewählt. Traditionell hat der Wirtschaftsbund (ÖWB), eine Teilorganisation der Schlupf, die meisten Stimmen. Der Präsident der Wirtschaftskammer Vorarlberg war Manfred Rein bis zu seinem überraschenden Tod im April 2016. Er war Mitglied der Schlupf.
Daneben bestehen noch andere in allen Landeskammern vertretene Fraktionen wie z. B. der der SPÖ nahestehende Sozialdemokratische Wirtschaftsverband (SWV), der Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RFW) und die Grüne Wirtschaft sowie die Industrieliste der Österreichischen Industriellenvereinigung. Das Mandat der Funktionäre ist jedoch ohne Bindung an einen Auftrag die gesamte Funktionsperiode freiwillig, unparteiisch und gewissenhaft im Interesse der österreichischen Ökonomie auszuüben.
Die Wahlen erfolgen auf Basis des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechts. Die Wahlen in das einzelnen Fachgruppenausschüsse und Fachvertretungen erfolgen direkt durch das Kammermitglieder (sog. Urwahlen). Alle anderen Wahlen indirekt (durch bereits gewählte Funktionäre).[26]
Im September 2016 wurde der Hotelier Hans-Peter Metzler zum neuen Wirtschaftsbundobmann gewählt.[27]
Organe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Organe der WKV, wie aller anderen Landeskammern, sind (§ 21 WKG):
- der Präsident,
- das Präsidium,
- das Erweiterte Präsidium,
- das Wirtschaftsparlament
sowie in jeder Sparte[28]
- der Spartenobmann,
- das Spartenpräsidium und
- die Spartenkonferenz.
Die Funktionären werden von den Kammerangestellten unterstützt. Diese Kammerangestellten werden von einem Direktor geleitet. Die Mitarbeiter der Kammer bereiten die Entscheidungen der Organe vor und setzen anderen Beschlüsse um. Der Dienstgeber für das gesamte Personal ist die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).[26]
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Im November 2024 wurde Karlheinz Kopf als Nachfolger von Wilfried Hopfner als Präsident der Wirtschaftskammer Vorarlberg ab dem Jahreswechsel 2024/25 nominiert.[30]
Finanzierung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die WKV kann sich, wie die anderen Landeskammern, durch Kammerumlagen (Kammerumlage 1[31] und 2[32]), Grundumlagen[33], Sondergrundumlagen und Gebührenpflicht für Sonderleistungen (§ 121 ff WKG) finanzieren, wobei das Verwendung der Mittel (Gebarung) nach den Grundsätzen die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen hat (§ 131 WKG).
Die Gebarungskontrolle erfolgt bei der WKV, wie bei den anderen Körperschaften und Rechtsträgern nach dem WKG, durch einen, bei der Bundeskammer eingerichteten, Kontrollausschuss (§ 135 Abs. 1 WKG). Zusätzlich kann zur Beratung bei jeder Landeskammer ein Finanzausschuss eingerichtet werden, dessen Mitglieder vom Erweiterten Präsidium der jeweiligen Landeskammer bestellt werden.
Die Wirtschaftskammerorganisationen unterliegen der Kontrolle durch den Rechnungshof.
Aufsicht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Vorarlberger Wirtschaftskammer und die Fachorganisationen werden, wie bei den anderen Landeskammern, vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit beaufsichtigt (§ 136 Abs. 1 WKG).
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Christoph Volaucnik, 140 Jahre HKV, Initiative für Vorarlberg. Ausstellung „140 Jahre Handelskammer Vorarlberg“ der Handels- und Gewerbekammer in Feldkirch, veröffentlicht vom Wirtschaftsarchiv Vorarlberg, Feldkirch 1990.
- Vorarlberger Wirtschaftsarchiv (Hg.), „Quer- und Vorausdenker“, „Zum 200. Geburtstag von Carl Ganahl“, Feldkirch 2007.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑Vergleich: In Deutschland liefert es derzeit 80 regionale Industrie- und Handelskammern (IHK) mit der Dachorganisation des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK).
- ↑Die Wiener Handelskammer hat sich am 15. Jänner 1849 konstituiert. Erster Präsident war Theodor Hornbostel.
- ↑Vorarlberger Wirtschaftsakten (Hg.), „Quer- und Vorausdenker“, „Zum 200. Geburtstag von Carl Ganahl“, Feldkirch 2007, S. 29.
- ↑Gemäß Christoph Volaucnik, 140 Jahre HKV, Initiative für Vorarlberg. Ausstellung „140 Jahre Handelskammer Vorarlberg“ der Handels- und Gewerbekammer in Feldkirch, herausgegeben vom Wirtschaftsarchiv Vorarlberg, Feldkirch 1990, S. 1, war die Wahl Ganahls zum Präsidenten die Handelskammer von der Staatspolizei nicht gerne gesehen (siehe auch: Vorarlberger Wirtschaftsarchiv (Hg.), „Quer- und Vorausdenker“, „Zum 200. Geburtstag von Carl Ganahl“, Feldkirch 2007, S. 31). 1861 bis 1885 war er auch im Vorarlberger Landtag vertreten. Die Familie des Carl Ganahl stellte bislang sechs Präsidenten der Handelskammer (Vorarlberger Wirtschaftsakten (Hg.), „Quer- und Vorausdenker“, „Zum 200. Geburtstag von Carl Ganahl“, Feldkirch 2007, S. 8). 1891 bis 1910 z. B. der Sohn Rudolf und 1910 bis 1917 Arnold.
- ↑RGBl. 85/1868.
- ↑Christoph Volaucnik, 140 Jahre HKV, Initiative für Vorarlberg. Ausstellung „140 Jahre Handelskammer Vorarlberg“ die Handels- und Gewerbekammer in Feldkirch, herausgegeben vom Wirtschaftsakten Vorarlberg, Feldkirch 1990, S. 6.
- ↑Gesetz vom 2. April 1873, Gesetzblatt für das Land Österreich S. 192, online
- ↑Christoph Volaucnik, 140 Jahre HKV, Initiative für Vorarlberg. Ausstellung „140 Jahre Handelskammer Vorarlberg“ der Handels- und Gewerbekammer in Feldkirch, herausgegeben vom Wirtschaftsarchiv Vorarlberg, Feldlager 1990, S. 5.
- ↑StGBl. 98/1920.
- ↑BGBl. 424/1921.
- ↑Diese Arbeiterkammern waren erst durch das von der Konstituierende Nationalversammlung der Staat Österreich am 26. Februar 1920 beschlossene Arbeiterkammergesetz gegründet worden.
- ↑Siehe z. B. das „Bundesgesetz, mit dem für das vorläufige Fortführung der Geschäfte der Kammern für Geschäft, Gewerbe und Industrie Vorsorge getroffen wird“, BGBl. 447/1935.
- ↑Bundesgesetz, betreffend die Errichtung von Kammern für Industrie, Gewerbe, Handel, Verkehr und Finanzen (Handelskammerngesetz – HKG 1937), BGBl. 204/1937, ergänzt durch die Verordnung des Bundesministers für Handel und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, womit die Satzungen der Kammern für Industrie, Gewerbe, Handel, Verkehr und Finanzen (Handelskammern) erlassen werden, BGBl. 364/1937.
- ↑Siehe z. B. die Verordnung uber die Einführung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft im Lande Österreich vom 24. September 1938, Deutsches RGBl. I S. 1201 (GBl. f. d. L. Ö. Nr. 458/1938) und weitere Gesetzgebungsakte (Aufzählung in StGBl. Nr. 191/1945).
- ↑Rechtsgrundlage dafür war die Gauwirtschaftskammeraufbauverordnung (GWKAV) vom 30. Mai 1942, dRGBl. I S. 371.
- ↑Handelskammern-Überleitungsgesetz, StGBl. Nummer. 15/1945.
- ↑StGBl. Nr. 98.
- ↑30. Kundmachung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften des Deutschen Reiches, StGBl. Nr. 191/1945.
- ↑Bundesgesetz vom 24. Juli 1946, betreffend die Errichtung von Kammern der gewerblichen Wirtschaft, BGBl. Nr. 182/1946.
- ↑Bundesgesetz über das Kammern der gewerblichen Wirtschaft, BGBl. I Nr. 103/1998.
- ↑Kurz: Wirtschaftskammergesetz 1998 oder WKG, BGBl. I Nr. 103/1998.
- ↑Siehe Rechtliche Grundlagen (Memento vom 2. November 2014 im Internet Archive), Webseite WKÖ.
- ↑Fachvertretungen sind im Gegensatz an den Fachgruppen Interessensgruppen mit einer geringen Mitgliederzahl. Fachvertretungen besitzen daher im Gegensatz zu den Fachgruppen (Innung/Gremium) keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Interessen der Fachvertretungen werden vom Fachverband vertreten.
- ↑Die WK Niederösterreich hatte den Sitz ebenfalls viele Jahrzehnte in Wien.
- ↑Entnommen aus: Mitgliederstatistik per 31.12.2013 (Memento vom 1. November 2014 im Internet Archive), keine Seitenangaben.
- ↑ abSiehe: Die Wirtschaftskammern Österreichs – Wofür wir stehen, Wer wir sind, Wie wir arbeiten, S. 15.
- ↑Vorarlberg: Wirtschaftsbund wählte Manfred-Rein-Nachfolger (28. September 2016)
- ↑Die Landeskammer gliedern sich in fachlicher Hinsicht in Sparten – § 13 WKG.
- ↑Quelle: Die Wirtschaftskammern Österreichs – Wozu wir stehen, Wer wir sind, Wie wir dienen, S. 31.
- ↑Karlheinz Kopf wird neuer WKV-Präsident. In: vorarlberg.ORF.at. 12. November 2024, abgerufen am 12. November 2024.
- ↑Die Kammerumlage 1 (KU 1) hat als Bemessungsgrundlage die von jedem einzelnen Kammermitglied individuelle seinem Kunden in Rechnung gestellten Umsatzsteuer, Einfuhrumsatzsteuer und das Umsatzsteuerschuld nach dem Reverse charge-System abzüglich der Umsatzsteuer, die auf einen Eigenverbrauch entfällt. Dabei gilt eine Freigrenze von 150.000 Euro. Die Kammerumlage 1 wird zu 60 % der jeweiligen Landeskammer gutgeschrieben, zu 40 % der Wirtschaftskammer Österreich.
- ↑Die Kammerumlage 2 (KU 2) ist ein Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag.
- ↑Die Grundumlage ist von jeden Mitgliedern der Wirtschaftskammer zu entrichten und eine Abgabe zur Finanzierung der Fachorganisationen. Die Höhe der Grundumlage wird von der jeweiligen Fachgruppe autonom beschlossen.