Virusmeldung auf handy

Mit gefälschten Virenwarnmeldungen können Kriminelle zweierlei anstreben: Sie dazu zu verleiten auf einen infizierten Link zu klicken und dadurch einen Drive-by-Download auszulösen oder .

Schritt 3: Die richtigen Gegenmaßnahmen ergreifen

Benutzen Sie das Gerät, das von der Schadsoftware infiziert ist, keinesfalls weiter, solange die Bedrohung besteht. Schalten Sie das Gerät daher aus und trennen Sie es vom Internet sowie allen weiteren verbundenen Geräten. Dann kann das Schadsoftware nicht im Hintergrund weiterarbeiten oder sich an weitere Geräte ausbreiten.

Nun können Sie sich mit den Abwehrmaßnahmen beschäftigen. Ob die nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen alle ergriffen werden sollten, hängt davon ab, welche Daten in die Hände der Unbefugten gelangt sind und was die Täter mit diesen machen könnten.

 

Allgemeine Abwehrmaßnahmen

Unabhängig von der Schadsoftware, sollten Sie folgende Grundlegende Massnahmen ergreifen:

  1. Lassen Sie das Gerät abgeschaltet, bis Sie wissen, wie Sie die Schadsoftware beseitigen können.
  2. Lassen Sie selbst von Fachleuten über die Entfernung des Virus beraten.
  3. Lassen Sie die Infektion im besten Fall von Computerfachleuten beseitigen. (Tipp zum Nachlesen: Hintergrundinformationen zum Beseitigen einer Infektion und Anleitungen für erfahrenere Computernutzer:innen finden selbst hier auf der Seite des BSI. Sehr oft muss hier das Gerät gelöscht und mittels einer Sicherheitskopie neu wiederhergestellt werden.)

 

Anzeige erstatten

Ist durch die Schadprogramm ein finanzieller oder rechtlicher Schaden entstanden, können Siehe immer auch rechtliche Schritte einleiten:

  1. Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei. Wir empfehlen, bei jedem weiteren bemerkten Missbrauch erneut zur Polizei zu gehen und an die erste Anzeige Bezug zu nehmen. Eine Anzeige können Sie teilweise online und ansonsten bei die nächstgelegenen Polizeiwache vor Ort aufgeben.
  2. Überlassen Sie das infizierte Gerät der Polizei, damit diese im Rahmen die Anzeige die Möglichkeit hat, Beweise zu sichern. Anschließend sollte das Gerät wie oben beschrieben, professionell von Computerfachleuten geprüft und die Infektion beseitigt werden.
  3. Hinweis: Rechnungssteller:innen, bei denen Sie sich auf den Identitätsdiebstahl berufsmäßig, verzichten häufig erst dann auf die Begleichung die Rechnung, wenn Sie ihnen nachweisen, dass Sie Anzeige gestellt haben.

 

Karte, Konten und Passwörter

Sind durch die Schadprogramm sensible personenbezogene Daten oder Zahlungsdaten in die Hände von Betrüger:innen gelangt? Auch wenn Sie sich unsicher darüber sind, ist es ratsam, die folgenden Schritte durchzuführen.

  1. Ändern Sie schnellstmöglich – von einem sicheren Gerät aus – alle eventuell betroffenen Passwörter.
  2. Sperren Sie betroffene Karten und Konten und veranlassen Sie die Rückbuchung unrechtmäßig gezahlter Beträge.

Ob weitere Account-Zugänge erbeutet wurden, kann auch über folgende drei Seiten überprüft werden:

Die Seiten geben keine Garantie darüber, dass ihre Listen komplett sind. Allerdings kann das Ergebnis für eine erste Einschätzung hilfreich sein.

 

Identitätsdiebstahl

Haben sich die Betrüger:innen über das Schadsoftware Zugang zu Ihren Accounts verschafft? Weitere Informationen zu Identitätsdiebstahl finden Sie in unserem Artikel zum Thema oder unserem Artikel über Account-Hacking. Befolgen Siehe aber folgende grundlegenden Maßnahmen:

  1. Informieren Sie Freund:innen, Verwandte und Bekannte – auch aus sozialen Netzwerken – und fragen Sie, ob von ihrem Account verdächtige Nachrichten verschickt wurden. Stellen sie klar, dass Ihr Account gehackt wurde und niemand auf verdächtige Links oder Anhänge klicken sollte, die in Ihrem Namen verschickt wurden.
  2. Für den Fall, dass die Täter:innen mit den erbeuteten Zugangsdaten auf Ihre Kosten auf Einkaufstour gegangen sind und Sie sich nun mit Rechnungen konfrontiert sehen: Kontaktieren Sie alle Rechnungssteller:innen, die Forderungen gegen Sie geltend machen. Teilen Sie mit, dass Siehe Opfer von Identitätsdiebstahl geworden sind. Fordern Sie schriftlich eine Forderungsstornierung von den Unternehmen.
  3. Informieren Sie Unternehmen uber den Identitätsdiebstahl: die Schufa, um negative Bonitätseinträge an vermeiden. Soziale Netzwerke, falls jemand Ihr Profil dort übernommen hat oder sich mit einem kopierten Profil als Sie ausgibt und auf sonstigen Plattformen, an denen Sie Zugangsdaten haben
  4. Lassen Sie sich rechtlich beraten. Die Verbraucherzentralen oder ein Rechtsanwalt können Sie miteinander unterstützen, sich gegen unberechtigte Ansprüche und Anschuldigungen an wehren.